Int.-anweisung | Auf Spontannennung des Befragten achten - nur bei Bedarf die vollständige Liste vorlesen. Es gilt die hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit. Die folgenden Gruppen NICHT als erwerbstätig kodieren, auch wenn sie zusätzlich erwerbstätig sind, da Nebenerwerb separat erhoben wird: Schüler, Studenten, Personen in Berufsausbildung oder –vorbereitung (auch Lehrlinge!), Rentner/Pensionäre, Wehr-/Bundesfreiwilligendienstleistende (wenn nicht Zeit- oder Berufssoldat), Personen in Freiwilligendiensten, Arbeitslose (nicht aber 1-EUR-Jobber, die als erwerbstätig kodieren). Personen, die in Elternzeit und zusätzlich erwerbstätig sind, werden hingegen als erwerbstätig kodiert (Elternzeit wird später separat erhoben). Ansonsten gilt (z.B. bei Hausfrauen, Arbeitssuchenden) mindestens 1 Stunde/Woche als Erwerbstätigkeit |